Kurzzeit­kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

3-Tageskennzeichen

Die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ist ohne Kennzeichen und Versicherung nicht erlaubt. Um dennoch ein Fahrzeug von einem Ort zum anderen zu bewegen, ist ein für das Fahrzeug zugelassenes Kurzzeitkennzeichen eine kostengünstige Lösung.

Diese sind zum Beispiel eine ideale Lösung, ein nicht zugelassenes Auto zu kaufen. So sind Probe- oder Überführungsfahrten problemlos möglich. Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab Ausstellungsdatum 3 Tage gültig - dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden - und können nur für das angemeldete Fahrzeug verwendet werden. Kurzzeitkennzeichen werden in Verbindung mit einer Kurzkennzeichen-Versicherung ausgestellt, die durch die eVB-Nummer nachgewiesen wird.

Welche Dokumente werden von uns benötigt?

Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Halters
  • EVB-Nummer/Versicherungsbestätigung
  • TÜV-Bescheinigung
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
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